Partnervertrag - NovaBACKUP Backup-as-a-Service Lösung für MSPs

NovaBACKUP Europe GmbH
Marienstrasse 89, 30171 Hannover, Deutschland

Struktur des Vertrages 

Die hier definierte Struktur ist nicht Teil des Vertrages, sondern verdeutlicht was mit dem Vertragswerk abgebildet werden soll. 

Dieser Vertrag ist ein Partnervertrag zwischen NovaBACKUP und dem Partnerunternehmen (nachfolgend „Partner“), welches z.B. Softwarehersteller oder Systemhäuser sein kann – d.h. es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen NovaBACKUP und dem Partnerunternehmen (nicht mit dessen Kunden). 

Das Partnerunternehmen berechnet die Leistungen an seine Kunden weiter und agiert damit als Reseller der im Vertrag definierten NovaBACKUP Leistungen – d.h. NovaBACKUP erbringt die Leistungen zwar direkt für den Kunden, dies aber nur auf Anweisung und ihm Rahmen der Beauftragung. 

Der Kunde beauftragt den Partner, welches diesen Auftrag an NovaBACKUP zur Erfüllung weiter reicht. NovaBACKUP wird dem Kunden keine weiteren Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Partner anbieten. 

Wenn Cloud-Backup Teil der Leistungen ist, dann übernimmt NovaBACKUP die Verantwortung für die Sicherung im Rahmen der SLA des Rechenzentrumsbetreibers. 

Im Rahmen des Vertrages gelten die NovaBACKUP AGB und EULA. 

1. Geltungsbereich dieses Dokuments

  1. Die im Folgenden beschriebene Zusammenarbeit zwischen NovaBACKUP und dem Partner, gelten als Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB – siehe Anlage 12.1). 

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn NovaBACKUP diese schriftlich bestätigt. 

  3. Die Angestellten der NovaBACKUP sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden dem Partner schriftlich, per Brief oder per E-Mail mitgeteilt. 

2. Terminologie

„Cloud Backup“      Bei Buchung eines Pakets mit Cloud-Backup hat der Partner die Möglichkeit, lokale Daten (z.B. Dateien), in der NovaBACKUP Cloud, einem sicheren Online-Speicherort, abzulegen.

„Backup-Jobs“     Ein Backup Job ist eine Funktion, die in NovaBACKUP angelegt wird, um den Inhalt und Ablauf einer Datensicherung zu definieren.

„Partner“                 Beschreibt den Vertragspartner von NovaBACKUP, dessen Kunden im Rahmen dieses Vertrags Daten in die NovaBACKUP Cloud sichern können.

„Reseller“                Vertriebspartner von NovaBACKUP, der als Wiederverkäufer die Produkte und/oder Dienstleistungen von NovaBACKUP beschafft und diese ohne wesentliche Weiterverarbeitung an den Kunden veräußert.

„Kunde“                    Beschreibt den Endkunden, dessen Daten gesichert werden.

„Preise“                    Alle im Dokument genannten Preise verstehen sich Netto (ohne MwSt.) in Euro.

„AG“                          AG steht für Agent. Jedes System, dass in die NovaBACKUP Cloud gesichert wird, wird als ein AG gezählt.

 

3. Vertragsgegenstand

  1. Im Rahmen dieses Vertrages vereinbaren NovaBACKUP und der Partner die Zusammenarbeit bei der Erbringung von lokalen und Cloud Backups in die NovaBACKUP Cloud für die Kunden des Partners – hierbei agiert der Partner als Reseller der Leistungen.

  2. NovaBACKUP wird im Auftrag des Partners die zentrale Verwaltung und die NovaBACKUP Cloud zur Verfügung stellen. 

  3. Der Partner steht immer in direkter Geschäftsbeziehung zum Endkunden und übernimmt auch die Annahme von Support-Anfragen (1st Level Support). Diese Support-Anfragen können an NovaBACKUP weitergeleitet werden und NovaBACKUP wird das Ticket dann entsprechend bearbeiten. 

4. Art und Umfang der einzelnen Leistungspakete

  1. Im Rahmen dieses Vertrages werden Leistungen definiert und vereinbart. Der Preis der Leistung ist im Vertragsdokument festgelegt.
  2. Umfang des Leistungspakets
    1. Was ist im Leistungsumfang enthalten? 
      1. Zugang zur NovaBACKUP Cloud und damit zur Funktion Kundendaten in der NovaBACKUP Cloud zu sichern. 
      2. NovaBACKUP Zentrales Management, eine web-basierende Oberfläche mit dem zusätzlich erworbenen AGs zentral gehandhabt werden können, zum Beispiel, können hier die lokalen und Cloud-Backup-Jobs für alle verbundenen AGs erstellt und verändert werden. Zusätzlich dient das Zentrale Management als Übersichtstool, damit alle Backup-Jobs aller AGs beobachtet werden können. 
      3. Sofern im Vertragsdokument nicht anders angegeben, sind AGs zur Sicherung einzelner Windows-PCs und Server inklusive aller verfügbaren Funktionen enthalten.
      4. Technischer Support, Updates und Upgrades der Software. 
      5. Onboarding, d.h. Aufnahme und Prüfung der Infrastruktur, Einrichtung der Software NovaBACKUP und der entsprechenden Backup-Jobs, Tests der eingerichteten Sicherungen sowie ein Wiederherstellungstest.  
    2. Was ist nicht im Leistungsumfang enthalten? 
      1. Wird die für den AG benötigte Software NovaBACKUP PC, Server oder Business Essentials über das Partner Management Center bezogen, ist diese nicht im Leistungsumfang dieses Vertrages enthalten (ist im Vertragsdokument vermerkt). In diesem Fall gelten für den AG unsere EULA (wird bei der Installation akzeptiert) und die AGB (siehe Anlage 12.1).
  3. Mit Beendigung der Laufzeit dieses Vertrags erlischt auch das Recht, NovaBACKUP zu nutzen. Alle Daten, die in der NovaBACKUP Cloud gesichert sind, werden innerhalb von 30 Tagen anch dem Ende des Vertrags unwiderruflich gelöscht. 

5. „Cloud Backup“ – Sicherung der Daten in ein externes Rechenzentrum

  1. Das Cloud Backup ist als Auslagerung der Backup-Daten und einer Wiederherstellung im Notfall gedacht, wenn z.B. eine Wiederherstellung aus der primären Datensicherung lokal nicht mehr möglich ist.

  2. Als Rechenzentrum hat NovaBACKUP Wasabi mit einem Standort des Rechenzentrums in Frankfurt am Main ausgewählt. Die Datensicherung erfolgt ausschließlich in Deutschland.
     
  3. NovaBACKUP behält sich einen Wechsel in ein anderes deutsches Rechenzentrum vor, welches qualitativ die gleichen Leistungen garantiert und die Daten in jedem Fall ausschließlich in Deutschland gehostet werden. In diesem Fall wird NovaBACKUP den Partner entsprechend informieren. 

6. Vertragslaufzeit

  1. Dieser Vertrag wird zunächst über die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich danach automatisch um einen weiteren Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung vereinbaren beide Seiten schon heute eine ordnungsgemäße Auflösung so, dass keinem der Partner und insb. den Kunden kein Schaden entsteht. 

  2. Mit Beendigung der Laufzeit dieses Vertrags erlischt auch das Recht, die NovaBACKUP Cloud zu nutzen. Alle Daten, die in der NovaBACKUP Cloud gesichert sind, werden innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. 

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (Partner)

  1. Der Auftraggeber (Partner) wird bei seinen Kunden darauf hinwirken, dass NovaBACKUP bzw. deren bevollmächtigte Person, die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Zugänge rechtzeitig vom Kunden erhält. 

  2. Der Partner versichert, NovaBACKUP beim Zugriff auf die Systeme des Kunden zu unterstützen, soweit dies zur Erbringung der jeweils geschuldeten Leistungen notwendig ist und der Kunde entsprechend zugestimmt hat.  

  3. Gekaufte Service-Pakete können nicht in einzelne Stunden oder mehrere Termine aufgeteilt werden, es sei denn, das Service-Paket sieht dies explizit vor. Terminverschiebungen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn bis zu 3 Mal je gekauftem Paket möglich. Stornierungen haben mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn zu erfolgen. Danach behält NovaBACKUP sich das Recht vor, die gekaufte Dienstleistung verfallen zu lassen. 

  4. Vereinbarte Termine zu individuellen Leistungen können durch den Kunden bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt bzw. verschoben werden. Bei Absagen oder Verschiebungswünschen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich NovaBACKUP das Recht vor, den Termin in Rechnung zu stellen, auch wenn er nicht stattfinden konnte.  

8. Geheimhaltungsverpflichtung

  1. NovaBACKUP wird die Daten der Kunden mit der gebührenden Sorgfalt und streng vertraulich bearbeiten. Alle von NovaBACKUP beauftragten Mitarbeiter haben entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen unterschrieben. 

  2. NovaBACKUP und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.  

  3. Alle Informationen in jedweder Form, die der andere Vertragspartner auf Grund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.  

9. Haftung

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB – siehe Anlage 12.1). 

10. Abwerbeverbot von Mitarbeitern

  1. Die Partner verpflichten sich, während der Erbringung sämtlicher Leistungen und für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten darüber hinaus keine Mitarbeiter abzuwerben. 

  2. Weiterhin verpflichten sich die Partner, Mitarbeiter weder direkt noch indirekt zur Beendigung ihres Vertragsverhältnisses zu veranlassen. Als Mitarbeiter gelten hierbei sämtliche Angestellte, Berater, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, die zur Erbringung ihrer geschuldeten Leistung herangezogen werden. 

11. Schlussbestimmungen - Salvatorische Klausel

  1. Dieser Vertrag bildet zusammen mit den möglicherweise zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträgen die gesamte Vertragsabrede. Bei etwaigen Konflikten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines Einzelvertrages gelten die Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages vorrangig. 

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners und Kunden, die diesen Bestimmungen widersprechen, erlangen keine Gültigkeit. Ihre Geltung wird von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen.   

  3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden oder sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sein, so berührt dies die Wirksamkeit, bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.  

  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover. 

  5. Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind verpflichtender Vertragsbestandteil.

12. Anlagen

  1. Aktuelle NovaBACKUP AGB - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NovaBACKUP Europe GmbH finden Sie hier:  

 

Backup-Helper-for-NovaBACKUP

Lassen Sie uns über Ihre Daten sprechen

Was auch immer Ihre Backup-Frage ist, wir sind hier, um Ihnen zu helfen!